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An welchen Tagen und zu welcher Zeit darf das Opfertier (Kurban) geopfert werden? Welche Regelungen gibt es diesbezüglich?

04.03.2020

Die Schlachtung eines Opfertieres (Kurban) zum Kurbanfest kann nur an bestimmten Tagen vorgenommen werden. Diese sind die sogenannten „Ayyâm an-Nahr“. An den ersten drei Tagen des Festes (10., 11. und 12. des Monats Zulhidscha) kann das Opfertier nach dem Festtagsgebet bis zum Abendgebet des dritten Festtags geopfert werden. Dies gilt nur für das Opferfest. Ansonsten gibt es keine zeitlichen Einschränkung bzw. Bestimmungen.

An welchen Tagen und zu welcher Zeit darf das Opfertier (Kurban) geopfert werden? Welche Regelungen gibt es diesbezüglich?

4. März 2020

Die Schlachtung eines Opfertieres (Kurban) zum Kurbanfest kann nur an bestimmten Tagen vorgenommen werden. Diese sind die sogenannten „Ayyâm an-Nahr“. An den ersten drei Tagen des Festes (10., 11. und 12. des Monats Zulhidscha) kann das Opfertier nach dem Festtagsgebet bis zum Abendgebet des dritten Festtags geopfert werden. Dies gilt nur für das Opferfest. Ansonsten gibt es keine zeitlichen Einschränkung bzw. Bestimmungen.