Die Schlachtung eines Opfertieres (Kurban) zum Opferfest kann nur an bestimmten Tagen vorgenommen werden. Diese sind die sogenannten eyyam-ı nahr, d. h. an den ersten drei Tagen des Opferfestes (10.,11. und 12. des Dhul Hijja) kann das Opfertier nach dem Festtagsgebet bis zum Abendgebet des dritten Festtags geschlachtet werden. Dies gilt nur für die Schlachtung am Opferfest. Bei anderen Kurbanvorhaben gibt es keinezeitliche Einschränkung bzw. Bestimmung.