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An welchen Tagen und zu welcher Zeit darf das Opfertier (Kurban) geschlachtet werden? Welche Regelungen gibt es diesbezüglich?

04.03.2020

Die Schlachtung eines Opfertieres (Kurban) zum Opferfest kann nur an bestimmten Tagen vorgenommen werden. Diese sind die sogenannten eyyam-ı nahr, d. h. an den ersten drei Tagen des Opferfestes (10.,11. und 12. des Dhul Hijja) kann das Opfertier nach dem Festtagsgebet bis zum Abendgebet des dritten Festtags geschlachtet werden. Dies gilt nur für die Schlachtung am Opferfest. Bei anderen Kurbanvorhaben gibt es keinezeitliche Einschränkung bzw. Bestimmung.

An welchen Tagen und zu welcher Zeit darf das Opfertier (Kurban) geschlachtet werden? Welche Regelungen gibt es diesbezüglich?

4. März 2020

Die Schlachtung eines Opfertieres (Kurban) zum Opferfest kann nur an bestimmten Tagen vorgenommen werden. Diese sind die sogenannten eyyam-ı nahr, d. h. an den ersten drei Tagen des Opferfestes (10.,11. und 12. des Dhul Hijja) kann das Opfertier nach dem Festtagsgebet bis zum Abendgebet des dritten Festtags geschlachtet werden. Dies gilt nur für die Schlachtung am Opferfest. Bei anderen Kurbanvorhaben gibt es keinezeitliche Einschränkung bzw. Bestimmung.