Bei An- und Verkauf von Edelmetallen wie Gold wird gewogen und ihr Wert berechnet. Für die Berechnung einer nachzuzahlenden Zakat müssen die Goldpreise aus denjenigen Jahren berücksichtigt werden, in denen der Goldbesitz die Nisâb-Grenze überschritten hat. Zakatschulden aus zurückliegenden Jahren müssen in jedem Fall nachgezahlt werden. Der Schuldner muss die nachzuzahlenden Beträge für jedes Jahr separat berechnen.