Die Übersetzung und die Auslegung (Tafsîr) des Korans zu lesen gilt als Gottesdienst (Ibâda) und wird belohnt. Die Koranübersetzung ist jedoch nur eine Übertragung der koranischen Worte in eine andere Sprache, und gilt daher nicht als Koran. Koranübersetzungen und Tafsîr-Büchern zu berühren oder zu lesen, während man im Zustand der rituellen Reinheit ist, gilt daher nicht als sündhaft. Da der Wudû jedoch bedeutet, sich physisch und geistig zu reinigen und man durch die Lektüre einer Übersetzung des Korans Wissen erlangt und von den Worten des Korans profitiert, ist es angemessener, sich entsprechend darauf vorzubereiten. Das heißt: Die Übersetzung des Korans im Zustand der rituellen Reinheit zu lesen, ist in jedem Fall schöner und vorzüglicher.