Weitere Beiträge:

Kopftuch bei der Polizei – IslamiQ-Recherche zeigt Flickenteppich in Ländern


Eine bundesweite Recherche des online Nachrichten- und Debattenmagazin IslamiQ ...

weiterlesen

Islamrat: „Kriminalstatistik 2024 ist ein Weckruf!“


„Die heute veröffentlichten Zahlen sind ein Alarmsignal – für Politik, ...

weiterlesen

Für wen ist der Hadsch verpflichtend?

04.03.2020

Der Hadsch ist Pflicht für jeden Muslim (Männer und Frauen). Jeder, der körperlich und geistig gesund ist, das Pubertätsalter erreicht hat, frei ist und über die nötigen materiellen sowie immateriellen Mittel verfügt, ist zur Hadsch verpflichtet. Zwar kann man der Hadschpflicht zu einem beliebigen Zeitpunkt im Leben nachkommen, wenn man jedoch alle Vorbedingungen erfüllt, ist es besser, nicht zu warten. Wer beabsichtigt, den Hadsch auszuführen, jedoch ausstehende Schulden bei einer Privatperson hat, sollte diese zunächst um ihr Einverständnis bitten. Ist der Gläubiger nicht einverstanden, muss der Schuldner zunächst (mit dem für den Hadsch ersparten Geld) seine Schulden begleichen. In diesem Fall darf die Teilnahme am Hadsch auf das darauffolgende Jahr verschoben werden.

Für wen ist der Hadsch verpflichtend?

4. März 2020

Der Hadsch ist Pflicht für jeden Muslim (Männer und Frauen). Jeder, der körperlich und geistig gesund ist, das Pubertätsalter erreicht hat, frei ist und über die nötigen materiellen sowie immateriellen Mittel verfügt, ist zur Hadsch verpflichtet. Zwar kann man der Hadschpflicht zu einem beliebigen Zeitpunkt im Leben nachkommen, wenn man jedoch alle Vorbedingungen erfüllt, ist es besser, nicht zu warten. Wer beabsichtigt, den Hadsch auszuführen, jedoch ausstehende Schulden bei einer Privatperson hat, sollte diese zunächst um ihr Einverständnis bitten. Ist der Gläubiger nicht einverstanden, muss der Schuldner zunächst (mit dem für den Hadsch ersparten Geld) seine Schulden begleichen. In diesem Fall darf die Teilnahme am Hadsch auf das darauffolgende Jahr verschoben werden.