Es gibt Zeiten, zu denen die Ausführung von gottesdienstlichen Handlungen entweder obligatorisch (fard), verpflichtend (wadschib) oder empfohlen (sunna) ist. Jede gottesdienstliche Handlung innerhalb ihrer vorgesehenen Zeit auszuführen, gilt daher am verdienstvollsten. Als der Prophet gefragt wurde, welche gute Tat die beliebteste bei Allah ist, antwortete er: „Die beliebteste Tat bei Allah ist das Gebet zur rechten Zeit.“ Die Fitra-Spende ist verpflichtend für alle, die die nötigen finanziellen Mittel dazu besitzen. Sie kann innerhalb des Ramadans entrichtet werdensowie auch nach dem Festtagsgebet (Bayram-Gebet). Allerdings ist es eindeutig vorzüglicher, die Fitra-Spende noch vor dem Gebet zu entrichten. Der Prophet sagte diesbezüglich: „Wer die Fitra vor dem Festtagsgebet entrichtet, so ist dies eine anerkannte Zakat. Wer sie jedoch nach dem Gebet entrichtet, ist sie gleich einer beliebigen Sadaqa.“