Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sind darauf ausgerichtet, alte und/oder pflegebedürftige Menschen, die alleinstehend sind und keine Angehörigen mehr haben, zu betreuen und zu pflegen.
Im Islam gilt: „Wer unter keiner Vormundschaft steht, dessen Vormundschaft übernimmt der Staat.“ (Abû Dâwûd, Nikâh, 19) Erfahrungen zeigen, dass es nicht im Sinne von alten bzw. pflegebedürftigen Menschen ist, sie in ein Heim zu geben – auch dann nicht, wenn dies aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit angemessen sein könnte. Daher wird es als nicht richtig erachtet, pflegebedürftige, betagte Eltern in Einrichtungen unterzubringen, in denen sie nicht von ihren eigenen Kindern betreut werden.
Sind jedoch bestimmte Behandlungen und Therapien nötig, die eine besondere medizinische Ausstattung und entsprechende Räumlichkeiten erfordern, können pflegebedürftige Menschen durchaus in Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen untergebracht werden, damit sie dort medizinisch betreut und gepflegt werden können.