Grundsätzlich darf man sich für den Hadsch verschulden, allerdings unter der Bedingung einer Bürgschaft oder einen, den Hadschkosten entsprechenden Vermögenswert zurückzulassen. Heute gibt es in der Regel Zahlungspläne zur Schuldentilgung.
20/03/23
Im Zusammenhang mit dem Fastenmonat Ramadan ergeben sich für muslimische ...
weiterlesen11/03/23
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Muslime und Religionsfreiheit in ...
weiterlesen11/03/23
Im Jahr 2022 hat es in Deutschland täglich fast zwei Angriffe auf Muslime und ...
weiterlesen04.03.2020
Grundsätzlich darf man sich für den Hadsch verschulden, allerdings unter der Bedingung einer Bürgschaft oder einen, den Hadschkosten entsprechenden Vermögenswert zurückzulassen. Heute gibt es in der Regel Zahlungspläne zur Schuldentilgung.
Grundsätzlich darf man sich für den Hadsch verschulden, allerdings unter der Bedingung einer Bürgschaft oder einen, den Hadschkosten entsprechenden Vermögenswert zurückzulassen. Heute gibt es in der Regel Zahlungspläne zur Schuldentilgung.