Grundsätzlich darf man sich für den Hadsch verschulden, allerdings unter der Bedingung einer Bürgschaft oder einen, den Hadschkosten entsprechenden Vermögenswert zurückzulassen. Heute gibt es in der Regel Zahlungspläne zur Schuldentilgung.
07/05/26
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland hat Programmbeschwerde gegen ...
weiterlesen17/11/25
Das 3. Imam Forum machte deutlich: Die Erwartungen an Imame sind weiterhin ...
weiterlesen03/06/25
Eine bundesweite Recherche des online Nachrichten- und Debattenmagazin IslamiQ ...
weiterlesen04.03.2020
Grundsätzlich darf man sich für den Hadsch verschulden, allerdings unter der Bedingung einer Bürgschaft oder einen, den Hadschkosten entsprechenden Vermögenswert zurückzulassen. Heute gibt es in der Regel Zahlungspläne zur Schuldentilgung.
Grundsätzlich darf man sich für den Hadsch verschulden, allerdings unter der Bedingung einer Bürgschaft oder einen, den Hadschkosten entsprechenden Vermögenswert zurückzulassen. Heute gibt es in der Regel Zahlungspläne zur Schuldentilgung.