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Ist es Muslimen erlaubt, christlichen Mitmenschen zu Neujahr oder Weihnachten zu gratulieren, z. B. mit einer Grußkarte?

04.03.2020

Grundsätzlich gilt, dass sich Muslime die kulturellen und religiösen Praktiken von Nichtmuslimen nicht zu eigen machen sollten. Dies geht aus der folgenden prophetischen Überlieferung hervor: „Wer einem Stamm ähnelt, der gehört zu ihm.“ (Suyûtî, Al-Dschâmi as-Sağîr, Hadith Nr. 8593)

Nichtmuslimen im Sinne einer islamisch begründeten, guten Nachbarschaft und des respektvollen sozialen Miteinanders zu gratulieren, ist jedoch keine Nachahmung. Daher ist es nicht verboten, an Verlobungs-, Hochzeits- oder Beerdigungszeremonien von Nichtmuslimen teilzunehmen, sofern diese nicht zu Sünden verleiten. Es ist bekannt, dass der Prophet selbst, als der Trauerzug eines Nichtmuslims an ihm vorüberzog, aus Respekt vor dem Verstorbenen aufstand.

Auch die Frage nach der Begrüßung von Nichtmuslimen kann in diesem Rahmen betrachtet werden, denn in einer Überlieferung heißt es: „Als der Prophet einmal an einer Gruppe von Menschen vorbeiging, in der sich auch Juden, Ungläubige und Polytheisten befanden, grüßte er sie.“ (Tirmizî, Sunan, 9/330, Hadith Nr. 2626 )

In diesem Sinne sollte ein Muslim z. B. Nachrichten zum Neujahr als einen Gruß auffassen und dementsprechend antworten. Das heißt: Wenn die Glückwünsche von einem Muslim kommen, kann ein gesegnetes Neujahr gewünscht werden; wenn die Nachricht von einem Nichtmuslim kommt, wünscht man, dass das neue Jahr Gutes bringe.

Ist es Muslimen erlaubt, christlichen Mitmenschen zu Neujahr oder Weihnachten zu gratulieren, z. B. mit einer Grußkarte?

4. März 2020

Grundsätzlich gilt, dass sich Muslime die kulturellen und religiösen Praktiken von Nichtmuslimen nicht zu eigen machen sollten. Dies geht aus der folgenden prophetischen Überlieferung hervor: „Wer einem Stamm ähnelt, der gehört zu ihm.“ (Suyûtî, Al-Dschâmi as-Sağîr, Hadith Nr. 8593)

Nichtmuslimen im Sinne einer islamisch begründeten, guten Nachbarschaft und des respektvollen sozialen Miteinanders zu gratulieren, ist jedoch keine Nachahmung. Daher ist es nicht verboten, an Verlobungs-, Hochzeits- oder Beerdigungszeremonien von Nichtmuslimen teilzunehmen, sofern diese nicht zu Sünden verleiten. Es ist bekannt, dass der Prophet selbst, als der Trauerzug eines Nichtmuslims an ihm vorüberzog, aus Respekt vor dem Verstorbenen aufstand.

Auch die Frage nach der Begrüßung von Nichtmuslimen kann in diesem Rahmen betrachtet werden, denn in einer Überlieferung heißt es: „Als der Prophet einmal an einer Gruppe von Menschen vorbeiging, in der sich auch Juden, Ungläubige und Polytheisten befanden, grüßte er sie.“ (Tirmizî, Sunan, 9/330, Hadith Nr. 2626 )

In diesem Sinne sollte ein Muslim z. B. Nachrichten zum Neujahr als einen Gruß auffassen und dementsprechend antworten. Das heißt: Wenn die Glückwünsche von einem Muslim kommen, kann ein gesegnetes Neujahr gewünscht werden; wenn die Nachricht von einem Nichtmuslim kommt, wünscht man, dass das neue Jahr Gutes bringe.