Die Zakat gilt als ein Pflichtgottesdienst und muss jährlich ausgeführt werden. Sie kann zu einer beliebigen Zeit im Jahr entrichtet werden. Da jedoch der Monat Ramadan als besonders vorzüglich gilt -im Hinblick darauf, dass er der Monat des Korans, des Fastens, der Laylatul Qadr, des Itikafs etc. ist- pflegen die Muslime ihre Zakat in diesem Monat zu entrichten. Es wird also empfohlen, den Zakat-Gottesdienst im Ramadan auszuführen, um von den Vorzügen und Segnungen dieses Monats zu profitieren.