Weitere Beiträge:

Pressemitteilung: Populismus marginaler Gruppen schadet unserer Gesellschaft


„Internationale Konflikte, humanitäre Katastrophen, Wirtschaftskrisen oder ...

weiterlesen

Offener Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz angesichts der humanitären Katastrophe im Gaza-Streifen


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, die militärische Reaktion Israels auf den ...

weiterlesen

Pressemitteilung: Die Zurückziehung des Berichts zu Muslimfeindlichkeit hat Muslime verunsichert


Koordinationsrat der Muslime: „Muslime sind verunsichert nach Meldungen, dass ...

weiterlesen

Können muslimische Familien eine Pflegschaft übernehmen?

04.03.2020

Der Koran betont die gegenseitigen Hilfe und Wohltätigkeit, die durch finanzielle Abgaben wie Zakat, Fitra-Abgabe, Fidya, Kafara, Hiba und Erbschaften gewährleistet wird. Bedürftige Menschen jeder Altersklasse können im Rahmen der o. g. finanziellen Abgaben unterstützt werden. Außerdem ist es erlaubt, sich um ein elternloses bzw. verwaistes Kind im Rahmen einer Pflegschaft zu kümmern, es später zu verheiraten und durch Hiba oder einen Erbschaftsanteil zu unterstützen. Allerdings können die Kinder durch die Aufhebung des Adoptionsrechts im Koran nicht als leibliche Kinder angenommen werden.
Ein ähnliches Modell gab es im Osmanischen Reich. Die auf dem Koran und der Sunna basierende Praxis des „tebenni; besleme alma“ sah vor, dass Pflegekinder von ihrer Pflegefamilie in allen Bereichen und Phasen ihres Lebens von der Erziehung bis zur Schul- und Berufsausbildung unterstützt und begleitet wurden, der Kontakt des Adoptivkindes zu seinen biologischen Eltern jedoch nicht abgebrochen wurde. Sofern also die die islamrechtlichen Regelungen der Privatsphäre eingehalten werden, ist es möglich, ein Pflegekind in die eigene Familie aufzunehmen.

Können muslimische Familien eine Pflegschaft übernehmen?

4. März 2020

Der Koran betont die gegenseitigen Hilfe und Wohltätigkeit, die durch finanzielle Abgaben wie Zakat, Fitra-Abgabe, Fidya, Kafara, Hiba und Erbschaften gewährleistet wird. Bedürftige Menschen jeder Altersklasse können im Rahmen der o. g. finanziellen Abgaben unterstützt werden. Außerdem ist es erlaubt, sich um ein elternloses bzw. verwaistes Kind im Rahmen einer Pflegschaft zu kümmern, es später zu verheiraten und durch Hiba oder einen Erbschaftsanteil zu unterstützen. Allerdings können die Kinder durch die Aufhebung des Adoptionsrechts im Koran nicht als leibliche Kinder angenommen werden.
Ein ähnliches Modell gab es im Osmanischen Reich. Die auf dem Koran und der Sunna basierende Praxis des „tebenni; besleme alma“ sah vor, dass Pflegekinder von ihrer Pflegefamilie in allen Bereichen und Phasen ihres Lebens von der Erziehung bis zur Schul- und Berufsausbildung unterstützt und begleitet wurden, der Kontakt des Adoptivkindes zu seinen biologischen Eltern jedoch nicht abgebrochen wurde. Sofern also die die islamrechtlichen Regelungen der Privatsphäre eingehalten werden, ist es möglich, ein Pflegekind in die eigene Familie aufzunehmen.