Grundsätzlich gilt, dass alle mit dem Körper ausgeführten Gottesdienste nachzuholen sind. Das heißt: Wer Gebete nicht verrichtet hat, muss diese nachholen; wer nicht gefastet hat, muss sie nachfasten. Dies betrifft auch eine abgebrochene Umra oder einen abgebrochenen Hadsch. Demgegenüber ist das Nachholen von „materiellen“ Gottesdiensten kein Nachholen im Sinne der „körperlichen“ Gottesdienste.
Für jeden „materiellen“ Gottesdienst gibt es eine zeitliche Regelung. Jemand, der Zakat pflichtig ist und nach Ablauf eines Mondjahres mehr besitzt als den Nisab-Betrag, muss die Zakat sofort entrichten. Die Fitra-Spende zählt ebenfalls zu den materiellen gottesdienstlichen Handlungenund sollte, wie bereits erläutert, noch vor dem Eintritt des Festtagsgebet entrichtet werden. Gemäß der Überlieferung des Propheten kann die Fitra-Spende zwar auch nach dem Festtagsgebet entrichtet werden, in diesem Fall gilt sie jedoch als ein verspäteter Gottesdienst und eine beliebige Sadaqa.