Falls das Fasten ein Gesundheitsrisiko darstellt, sollte der Betroffene davon Abstand nehmen und für jeden nicht-gefasteten Tag eine festgelegte Summe an bedürftige Menschen spenden. Wer dennoch darauf besteht, zu fasten, gefährdet seine Gesundheit und führt eine lebensbedrohliche Situation herbei. Im Koran wird davor gewarnt: …Über den Beginn des Fastenmonats herrscht kein Konsens in der islamischen Welt. Manche Länder beginnen einen Tag früher oder später mit dem Fasten. Sollten die Muslime in Europa sich nach der Vorgehensweise in Saudi-Arabien richten? Ein einheitlicher Fastenbeginn bzw. ein einheitliches Ende wäre ideal. Bedauerlicherweise ist das nicht in jedem Jahr der Fall. Eine Vereinheitlichung der besonderen Tage im Islam ist aus unserer Sicht erstrebenswert und sollte sobald wie möglich umgesetzt werden. Beginn und Ende der zeitgebunden Pflichtgottesdienste (Ibadas) werden nach den Prinzipien der Scharia sowie den wissenschaftlichen und astronomischen Angaben berechnet und festgelegt. Hier liegen mehrere Kriterien vor, die von den jeweiligen muslimischen Ländern sowie nichtstaatlichen Organisationen zur Erstellung ihrer Kalender genutzt werden. Es handelt sich dabei um selbstständige Idschtihad-Entscheidungen. In diesem Zusammenhang unterscheidet man zwischen zwei Arten von Kalendersystemen. Das eine Kalendersystem orientiert sich am Stand derSonne. Die Monate des Sonnenkalenders bestehen entweder aus 30 oder 31 Tagen, mit Ausnahme des Monats Februar. Das andere Kalendersystem richtet sich nach den Phasen des Mondes, wonach der Mondkalender grundsätzlich 29 Tage, manchmal auch 30 und in seltenen Fällen 28 hat. Einige islamische Pflichtgottesdienste werden nach dem Mondkalender berechnet, wie etwa das Ramadan-Fasten und der Hadsch.Im Mondkalender beginnen die Monate am Tag des astronomischen Neumondes, d.h. wenn am westlichen Horizont oder am Abendhimmel (nach Sonnenuntergang) der Neumond sichtbar wird. Die Sichtbarkeit der Mondsichel hingegen bedeutet, dass der Mondmonat zu Ende geht. Im Koran heißt es: „ “ [5] Der Prophet Muhammed erklärte bezüglich der zeitlichen Bestimmung des Ramadans Folgendes: „“ [6]Im Hinblick auf die Sichtung des Ramadan-Neumondes schließt sich die IGMG den Beschlüssen an, die im Rahmen der folgenden Konferenzen des Europäischen Rates für Fatwa Forschung (ECFR) getroffen wurden: Mai 1999 Konferenz in der Stadt Köln, Juni 2008 Konferenz in der Zentrale der IGMG sowie die Tagung vom 30. Juni bis zum 4. Juli 2009 in Istanbul. Entscheidend ist also, die Mondsichel, sei es mit bloßem Auge oder mithilfe moderner Techniken, gesehen zu haben. Auch der von Astronomen berechneter Beginn der Mondmonate hat aus Sicht der Religion Geltung. Allerdings nur dann, wenn sie sich auf das oben genannte Sichtungsprinzip stützen (Sichtbarkeit der Mondsichel mit bloßem Auge am Abendhimmel sowie am Horizont). In der Fachsprache wird dies Hukmi Ru’yet, also „Rechtliche Sichtbarkeit der Mondsichel“ genannt. Ein weiterer Beschluss besagt, dass die Sichtung an einem bestimmten Ort nicht zwingend erforderlich sei, demzufolge sei die deutliche „physische“ Sichtbarkeit der Mondsichel an einem beliebigen Ort der Welt ausreichend. Die IGMG benachrichtigt ihre Gemeinschaft über die Sichtbarkeit der Mondsichel auf der Grundlage der genannten Prinzipien. Der IGMG ist nicht bekannt, in welchem Rahmen die in der Frage erwähnten Länder die Sichtung der Mondsichel vornehmen. Es wird vermutet, dass sich diese Länder ebenfalls auf die Beobachtungsberichte beziehen. Die IGMGlegt ihrer Gemeinde nahe, den von ihren Einrichtungen ausgehenden Beschlüssen und Ankündigungen zu folgen.