Für jeden verfügbaren Vermögenswert (d. h. auch Bargeld, Ersparnisse etc.), der die Nisâb-Grenze unabhängig von Schulden überschreitet, ist die Entrichtung der Zakat obligatorisch. Für welche Zwecke gespart wird, spielt letztendlich keine Rolle. Demnach gehören auch Ersparnisse zu den zakatpflichtigen Vermögensgütern.