Gemäß den prophetischen Überlieferungen dürfen der Kurbanpflichtige und seine Familie das Fleisch des eigenen Opfertieres verzehren. Es herrscht jedoch Konsens darüber, dass ein gewisser Teil des Fleisches darüber hinaus auch an die nächsten Verwandten und Freunden – selbst wenn diese wohlhabend sind – sowie an Arme und Bedürftige verteilt werden sollte.
Sofern die Familie des Kurbanpflichtigen jedoch selbst Not leidet oder er für mehrere Familienangehörige aufkommen muss, ist es ihm erlaubt, das Kurbanfleisch nur für sich selbst und seine Familie zu verwenden.