Vermögenswerte wie vermietete Immobilien (auch Grundbesitz) sind von der Zakat ausgenommen. Erreicht das mit diesen Immobilien erzielte Vermögen jedoch die Nisâb-Grenze oder wird die Grenze durch Einbeziehung weiterer Vermögensgüter überschritten, müssen 2,5 % der Erträge als Zakat entrichtet werden.