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Was geschieht, wenn ein Muslim einem anderen Muslim verzeiht, der einst seine Rechte verletzt hat?

04.03.2020

Abû Hurayra (r) überliefert, dass der Prophet seine Gefährten fragte: „Wisst ihr wer derjenige ist, der bankrott ist?“ Sie antworteten: „Es ist derjenige von uns, der sein Hab und Gut, sein Vermögen und all seinen Besitz verloren hat.“ Der Prophet erwiderte: „Bankrott ist derjenige aus meiner Umma, der am Tage der Auferstehung mit Fasten, Gebeten und Almosen kommt. Aber er kommt auch mit Unrecht, das er den Menschen zugefügt hat, Geld, das er unberechtigt verbraucht hat oder damit, dass er jemanden geschlagen oder beleidigt hat. Die Menschen, denen er Unrecht zugefügt hat, werden dann bei Allah am Tage der Abrechnung ihre Rechte einfordern. Dann wird ihm von seinen guten Taten genommen und den anderen Menschen gegeben – solange, bis seine Waagschale mit guten Taten komplett leer ist. Wenn er darüber hinaus noch Menschen Unrecht zugefügt hat, er aber keine guten Taten mehr besitzt, dann werden ihm die Sünden der Menschen auferlegt.“ (Muslim, Birr, 59) In einer anderen Überlieferung heißt es: „Am Tage des Gerichts wird jedem sein Recht gegeben werden, bis hin zu dem, was die gehörnte Ziege einer harmlosen Ziege angetan hat.“ (Muslim, Biss, 60)

Aus diesen Überlieferungen geht hervor, dass ein Muslim, der einem anderen Muslim verzeiht, dazu beiträgt, ihn am Jüngsten Tag vor dem Höllenfeuer zu bewahren, und seine Barmherzigkeit ihn ins Paradies führen kann.

Was geschieht, wenn ein Muslim einem anderen Muslim verzeiht, der einst seine Rechte verletzt hat?

4. März 2020

Abû Hurayra (r) überliefert, dass der Prophet seine Gefährten fragte: „Wisst ihr wer derjenige ist, der bankrott ist?“ Sie antworteten: „Es ist derjenige von uns, der sein Hab und Gut, sein Vermögen und all seinen Besitz verloren hat.“ Der Prophet erwiderte: „Bankrott ist derjenige aus meiner Umma, der am Tage der Auferstehung mit Fasten, Gebeten und Almosen kommt. Aber er kommt auch mit Unrecht, das er den Menschen zugefügt hat, Geld, das er unberechtigt verbraucht hat oder damit, dass er jemanden geschlagen oder beleidigt hat. Die Menschen, denen er Unrecht zugefügt hat, werden dann bei Allah am Tage der Abrechnung ihre Rechte einfordern. Dann wird ihm von seinen guten Taten genommen und den anderen Menschen gegeben – solange, bis seine Waagschale mit guten Taten komplett leer ist. Wenn er darüber hinaus noch Menschen Unrecht zugefügt hat, er aber keine guten Taten mehr besitzt, dann werden ihm die Sünden der Menschen auferlegt.“ (Muslim, Birr, 59) In einer anderen Überlieferung heißt es: „Am Tage des Gerichts wird jedem sein Recht gegeben werden, bis hin zu dem, was die gehörnte Ziege einer harmlosen Ziege angetan hat.“ (Muslim, Biss, 60)

Aus diesen Überlieferungen geht hervor, dass ein Muslim, der einem anderen Muslim verzeiht, dazu beiträgt, ihn am Jüngsten Tag vor dem Höllenfeuer zu bewahren, und seine Barmherzigkeit ihn ins Paradies führen kann.