In diesem Fall muss derjenige, der die Rechte seines Gegenübers verletzt hatte, zunächst Reue zeigen und anschließend, falls Schulden auf ihm lasten oder andere finanzielle Ansprüche bestehen, diese begleichen. Als Nächstes sollte er sich bei seinem Gegenüber entschuldigen und ihn um Verzeihung bitten. Ist dies nicht möglich, weil die betroffene Person zwischenzeitlich verstorben ist, sollte der Schuldner Gutes für diese Person tun, für sie beten und Allah um Vergebung für sie bitten. Im Falle einer Erbschaft sollte der Schuldner offene Schulden zurückzahlen und Gutes tun. Hat der Verstorbene jedoch keine (bekannten) Erben, muss der Schuldner seine Schulden begleichen, indem er den Schuldenwert an Arme und Bedürftige verteilt. Allerdings muss er die Belohnung dem verstorbenen Gläubiger widmen und darf für sich selbst keinerlei Belohnung erwarten.