Grundsätzlich kommt es auf die (an islamischen Maßstäben gemessene) Zulässigkeit bzw. Gültigkeit einer Sache an. Aus diesem Grund werden im Koran und in der Sunna ausschließlich Nahrungsmittel genannt, deren Verzehr bzw. Konsum nicht erlaubt sind. Alles andere (nicht erwähnte) gilt dagegen als erlaubt. Nur Allah und der Prophet dürfen darüber bestimmen, was halal oder haram ist (Sure Nahl, 16:116, 138-140). Im Koran werden diejenigen, die sich dieses Recht aneignen wollen, getadelt und gewarnt (Sure Mâida, 5:87-88 und 5:100). Zu erlauben, was Allah verboten hat und umgekehrt gilt aus diesem Grund als große und Sünde und sogar Schirk, d. h. Beigesellung (Sure Tawba, 9:31).
Lebensmittel, die sauber und nützlich sind, werden als „Tayyibât“ bezeichnet, „Habâis“ sind dagegen Lebensmittel, die nicht nur unrein, sondern auch schädlich sind (Sure Bakara, 2:172; Sure Arâf, 7:157). Auf der Grundlage bestimmter Prinzipien haben muslimischen Gelehrte und Theologen vergleichende Urteile gefällt. Oberster Grundsatz ist hierbei die Gewährleistung von Nutzen und die Vermeidung von Schaden.