Geld und Vermögen, die einem durch Verzinsung zustehen, haben nicht den Status eines Vermögenswertes. Da Zinsen im Islam verboten/haram handelt es sich hier ohnehin um auf unerlaubtem Wege erworbene Vermögensgüter; sie haben keinerlei Geltung.
27/01/26
Köln, 27. Januar 2026 – „Erinnerungskultur ist kein Pflichtprogramm, ...
weiterlesen16/02/26
Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) richtet zum Beginn des ...
weiterlesen26/02/26
„Behörden sollen Rechte sichern – nicht Misstrauen produzieren. Die Studie ...
weiterlesen04.03.2020
Geld und Vermögen, die einem durch Verzinsung zustehen, haben nicht den Status eines Vermögenswertes. Da Zinsen im Islam verboten/haram handelt es sich hier ohnehin um auf unerlaubtem Wege erworbene Vermögensgüter; sie haben keinerlei Geltung.
Geld und Vermögen, die einem durch Verzinsung zustehen, haben nicht den Status eines Vermögenswertes. Da Zinsen im Islam verboten/haram handelt es sich hier ohnehin um auf unerlaubtem Wege erworbene Vermögensgüter; sie haben keinerlei Geltung.