Der An- und Verkauf von Edelmetallen wie Gold erfolgt durch Wiegen und Berechnen. Dementsprechend muss die Höhe der Zakat nach dem Gewicht des Goldes berechnet werden. Für die Berechnung einer nachzuzahlenden Zakat müssen die Goldpreise aus denjenigen Jahren berücksichtigt werden, in denen das Gold die Nisâb-Grenze überschritt, also als zakatpflichtig galt. Die Zakatschulden aus den vergangenen Jahren müssen in jedem Fall nachgezahlt werden. Dafür muss der Schuldner die nachzuzahlende Zakat für jedes nachzuzahlende Jahr separat berechnen.