Weitere Beiträge:

Rassismus in Deutschland – Ein Aufruf zur Veränderung und Solidarität


Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) fordert eine verstärkte ...

weiterlesen

Appell des Koordinationsrats der Muslime an die deutsche Regierung und die Staatengemeinschaft


Muslime in Deutschland verurteilen die jüngste Eskalation der Gewalt in Gaza ...

weiterlesen

Ramadan – Ein Monat der Besinnung, des Zusammenhalts und der Barmherzigkeit


Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) wünscht allen Muslimen ...

weiterlesen

Wie wird es mit der Zakatberechnung gehandhabt, wenn man noch Zakat für einen Vermögenswert wie Gold aus vergangenen Jahren nachzahlen muss? Die Goldpreise sind heute im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach welchem Jahr muss also die nachzuholende Zakat berechnet werden?

04.03.2020

Der An- und Verkauf von Edelmetallen wie Gold erfolgt durch Wiegen und Berechnen. Dementsprechend muss die Höhe der Zakat nach dem Gewicht des Goldes berechnet werden. Für die Berechnung einer nachzuzahlenden Zakat müssen die Goldpreise aus denjenigen Jahren berücksichtigt werden, in denen das Gold die Nisâb-Grenze überschritt, also als zakatpflichtig galt. Die Zakatschulden aus den vergangenen Jahren müssen in jedem Fall nachgezahlt werden. Dafür muss der Schuldner die nachzuzahlende Zakat für jedes nachzuzahlende Jahr separat berechnen.

Wie wird es mit der Zakatberechnung gehandhabt, wenn man noch Zakat für einen Vermögenswert wie Gold aus vergangenen Jahren nachzahlen muss? Die Goldpreise sind heute im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach welchem Jahr muss also die nachzuholende Zakat berechnet werden?

4. März 2020

Der An- und Verkauf von Edelmetallen wie Gold erfolgt durch Wiegen und Berechnen. Dementsprechend muss die Höhe der Zakat nach dem Gewicht des Goldes berechnet werden. Für die Berechnung einer nachzuzahlenden Zakat müssen die Goldpreise aus denjenigen Jahren berücksichtigt werden, in denen das Gold die Nisâb-Grenze überschritt, also als zakatpflichtig galt. Die Zakatschulden aus den vergangenen Jahren müssen in jedem Fall nachgezahlt werden. Dafür muss der Schuldner die nachzuzahlende Zakat für jedes nachzuzahlende Jahr separat berechnen.