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Aus gesundheitlichen Gründen können manche Menschen im hohen Alter sowie Kranke an langen, heißen Sommertagen nicht fasten. Sind diese Fastentage im Winter unter leichteren Bedingungen nachzuholen oder reicht es, eine Fidya als Ersatz für diese Tage zu entrichten?

04.03.2020

In Bezug auf nachzuholende Fastentage ist folgender Vers der Sure Bakara heranzuziehen: „(Es geht um) abgezählte Tage; wenn einer unter euch aber krank oder auf Reisen ist, der faste die gleiche Anzahl von anderen Tagen. Und die, die es nur mit größter Schwierigkeit könnten, sollen zum Ausgleich einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut es zu seinem Besten. Dass ihr fastet, ist euch zum Vorteil, wenn ihr es richtig begreift.“ (Sure Bakara, 2:184)

Daraus geht hervor, dass die Fastentage schnellstmöglich nachgeholt werden sollten. Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht möglich sein, ist für jeden Tag eine Fidya in Höhe einer Fitra-Spende an bedürftige Menschen zu spenden. Die Fitra beträgt (für Deutschland) 10 Euro pro Tag.

Es ist keine Pflicht, die Fastentage an ähnlich langen Tagen nachzuholen. Wichtig ist nur, dass sie schnellstmöglich nachgefastet werden. Das ist auch an kurzen Wintertagen möglich. Der Islam ist eine Religion der Erleichterung. Im Koran heißt es: „… Allah wünscht, es euch leicht – und nicht schwerzumachen…“ (Sure Bakara, 2:185)

Die Fidya ersetzt das Fasten jedoch nicht und sollte nicht als Anlass dafür genommen werden, aus Bequemlichkeit nicht zu fasten. Diese Option ist ausschließlich für Ausnahmesituationen wie Krankheit, Schwäche und hohes Alter vorgesehen.

Aus gesundheitlichen Gründen können manche Menschen im hohen Alter sowie Kranke an langen, heißen Sommertagen nicht fasten. Sind diese Fastentage im Winter unter leichteren Bedingungen nachzuholen oder reicht es, eine Fidya als Ersatz für diese Tage zu entrichten?

4. März 2020

In Bezug auf nachzuholende Fastentage ist folgender Vers der Sure Bakara heranzuziehen: „(Es geht um) abgezählte Tage; wenn einer unter euch aber krank oder auf Reisen ist, der faste die gleiche Anzahl von anderen Tagen. Und die, die es nur mit größter Schwierigkeit könnten, sollen zum Ausgleich einen Armen speisen. Und wer aus freien Stücken mehr als vorgeschrieben tut, tut es zu seinem Besten. Dass ihr fastet, ist euch zum Vorteil, wenn ihr es richtig begreift.“ (Sure Bakara, 2:184)

Daraus geht hervor, dass die Fastentage schnellstmöglich nachgeholt werden sollten. Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt nicht möglich sein, ist für jeden Tag eine Fidya in Höhe einer Fitra-Spende an bedürftige Menschen zu spenden. Die Fitra beträgt (für Deutschland) 10 Euro pro Tag.

Es ist keine Pflicht, die Fastentage an ähnlich langen Tagen nachzuholen. Wichtig ist nur, dass sie schnellstmöglich nachgefastet werden. Das ist auch an kurzen Wintertagen möglich. Der Islam ist eine Religion der Erleichterung. Im Koran heißt es: „… Allah wünscht, es euch leicht – und nicht schwerzumachen…“ (Sure Bakara, 2:185)

Die Fidya ersetzt das Fasten jedoch nicht und sollte nicht als Anlass dafür genommen werden, aus Bequemlichkeit nicht zu fasten. Diese Option ist ausschließlich für Ausnahmesituationen wie Krankheit, Schwäche und hohes Alter vorgesehen.