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Islamrat begrüßt den Staatsvertrag mit Muslimen in Bremen

17.01.2013

„Die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch den Bremer Senat und Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften ist als weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung und Anerkennung des Islams und der Muslime in Deutschland sehr zu begrüßen“, kommentiert der Vorsitzende des Islamrats Ali Kızılkaya die Staatsvertrragsunterzeichnung vom vergangenen Dienstag in Bremen. Kızılkaya weiter:

„Es ist ein gutes Zeichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Landes Bremen mit den islamischen Religionsgemeinschaften insbesondere der Schura Bremen, die maßgeblich an der Erarbeitung des Staatsvertrags beteiligt war. Wie in Hamburg wurde hier ein wichtiger Schritt mit starker Symbolkraft getan. Dabei sind die durch den Staatsvertrag gewährten Rechte wie zum Beispiel das Recht auf Moscheebau und deren Betrieb schon gelebte Praxis, bekommen aber durch die explizite Erfassung im Vertrag einen höheren Wert zugesprochen. Dadurch wurde eine starke Basis für das gegenseitige Vertrauen der islamischen Religionsgemeinschaften in das Land Bremen geschaffen.

Weiterhin wies Kizilkaya darauf hin, dass die islamischen Religionsgemeinschaften damit noch lange nicht gleichgestellt sind mit den Religionsgemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. In diesem Punkte möchte ich diese Anmerkungen des Vorsitzenden der Schura Bremen noch einmal unterstreichen. Dies wird aber hoffentlich nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.“

Islamrat begrüßt den Staatsvertrag mit Muslimen in Bremen

17. Januar 2013

„Die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch den Bremer Senat und Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften ist als weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung und Anerkennung des Islams und der Muslime in Deutschland sehr zu begrüßen“, kommentiert der Vorsitzende des Islamrats Ali Kızılkaya die Staatsvertrragsunterzeichnung vom vergangenen Dienstag in Bremen. Kızılkaya weiter:

„Es ist ein gutes Zeichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Landes Bremen mit den islamischen Religionsgemeinschaften insbesondere der Schura Bremen, die maßgeblich an der Erarbeitung des Staatsvertrags beteiligt war. Wie in Hamburg wurde hier ein wichtiger Schritt mit starker Symbolkraft getan. Dabei sind die durch den Staatsvertrag gewährten Rechte wie zum Beispiel das Recht auf Moscheebau und deren Betrieb schon gelebte Praxis, bekommen aber durch die explizite Erfassung im Vertrag einen höheren Wert zugesprochen. Dadurch wurde eine starke Basis für das gegenseitige Vertrauen der islamischen Religionsgemeinschaften in das Land Bremen geschaffen.

Weiterhin wies Kizilkaya darauf hin, dass die islamischen Religionsgemeinschaften damit noch lange nicht gleichgestellt sind mit den Religionsgemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. In diesem Punkte möchte ich diese Anmerkungen des Vorsitzenden der Schura Bremen noch einmal unterstreichen. Dies wird aber hoffentlich nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.“