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Islamrat: EuGH-Urteil zum Bio-Siegel diskriminiert Muslime und Juden

01.03.2019

„Der Europäische Gerichtshof grenzt muslimisches und jüdisches Leben aus und offenbart in seinem Urteil, dass es rituelle Schlachtung nach islamischen Vorschriften nicht verstanden hat“, sagte Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.02.2019. Danach darf Fleisch von rituell geschlachteten Tieren das EU-Bio-Siegel nicht tragen, weil das betäubungslose Schächten dem Tierschutz nicht gerecht werde. Burhan Kesici weiter:

„Der Europäische Gerichtshof geht in seinem Urteil von einer grundlegend falschen Annahme aus: das rituelle, betäubungslose Schlachten von Tieren sei nicht vereinbar mit dem Tierschutz. Dies offenbart, wie wenig sich die Richter mit islamischen Richtlinien zur Haltung und Schächtung von Tieren auseinandergesetzt haben. Diese sind in ihrer Gesamtheit auf einen fürsorglichen Umgang mit den Tieren ausgerichtet. Es ist beispielsweise untersagt, dem Tier Stress zuzufügen oder es in der Vorbereitung zur Schächtung grob zu behandeln. Zur Linderung des Schmerzes auf ein Minimum sind mehrere Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben.

Gutachten zufolge fügt eine vorschriftsgemäß durchgeführte Schächtung dem Tier weniger Schmerzen zu als ein Bolzenschuss, die in er Praxis nicht selten misslingt und deshalb ungleich qualvoller ist. Nichtsdestotrotz wird diese Frage in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Deshalb stellt sich die Frage, aufgrund welcher Expertise sich die Richterinnen und Richter am EuGH auserkoren sehen, diese Frage für beantwortet zu erklären.

Diese Entscheidung ist aber auch aus einem weiteren Grund inakzeptabel: Sie führt dazu, dass muslimischen und jüdischen Konsumenten der Zugang zu Garantien verwehrt wird, die das Gütezeichen ‚ökologischer/biologischer Landbau‘ bietet. Damit wird ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung offen diskriminiert. Muslimen und Juden wird das Signal ausgesendet, dass sie im Zweifel das Nachsehen haben.

Schließlich steht der EuGH mit seinem Urteil auch auf juristisch dünnem Eis, wie man auch am Schlussantrag des Generalanwalts sieht. Dieser hatte – anders als der EuGH – herausgearbeitet, dass der EU-Bio-Siegel keine Betäubung, sondern lediglich eine Begrenzung des Leidens der Tiere vorschreibt. Mithin sei die Betäubung keine Bedingung für den EU-Bio-Siegel, rituelle Schächtungen könnten daher nicht ausgeschlossen werden. Genau das hat der EuGH jedoch in seinem Urteil getan. Sie hat eine neue Tatbestandsvoraussetzung geschaffen zulasten des muslimischen und jüdischen Lebens in Europa.“

Köln, 01.03.2019

Islamrat: EuGH-Urteil zum Bio-Siegel diskriminiert Muslime und Juden

1. März 2019

„Der Europäische Gerichtshof grenzt muslimisches und jüdisches Leben aus und offenbart in seinem Urteil, dass es rituelle Schlachtung nach islamischen Vorschriften nicht verstanden hat“, sagte Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland. Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.02.2019. Danach darf Fleisch von rituell geschlachteten Tieren das EU-Bio-Siegel nicht tragen, weil das betäubungslose Schächten dem Tierschutz nicht gerecht werde. Burhan Kesici weiter:

„Der Europäische Gerichtshof geht in seinem Urteil von einer grundlegend falschen Annahme aus: das rituelle, betäubungslose Schlachten von Tieren sei nicht vereinbar mit dem Tierschutz. Dies offenbart, wie wenig sich die Richter mit islamischen Richtlinien zur Haltung und Schächtung von Tieren auseinandergesetzt haben. Diese sind in ihrer Gesamtheit auf einen fürsorglichen Umgang mit den Tieren ausgerichtet. Es ist beispielsweise untersagt, dem Tier Stress zuzufügen oder es in der Vorbereitung zur Schächtung grob zu behandeln. Zur Linderung des Schmerzes auf ein Minimum sind mehrere Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben.

Gutachten zufolge fügt eine vorschriftsgemäß durchgeführte Schächtung dem Tier weniger Schmerzen zu als ein Bolzenschuss, die in er Praxis nicht selten misslingt und deshalb ungleich qualvoller ist. Nichtsdestotrotz wird diese Frage in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Deshalb stellt sich die Frage, aufgrund welcher Expertise sich die Richterinnen und Richter am EuGH auserkoren sehen, diese Frage für beantwortet zu erklären.

Diese Entscheidung ist aber auch aus einem weiteren Grund inakzeptabel: Sie führt dazu, dass muslimischen und jüdischen Konsumenten der Zugang zu Garantien verwehrt wird, die das Gütezeichen ‚ökologischer/biologischer Landbau‘ bietet. Damit wird ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung offen diskriminiert. Muslimen und Juden wird das Signal ausgesendet, dass sie im Zweifel das Nachsehen haben.

Schließlich steht der EuGH mit seinem Urteil auch auf juristisch dünnem Eis, wie man auch am Schlussantrag des Generalanwalts sieht. Dieser hatte – anders als der EuGH – herausgearbeitet, dass der EU-Bio-Siegel keine Betäubung, sondern lediglich eine Begrenzung des Leidens der Tiere vorschreibt. Mithin sei die Betäubung keine Bedingung für den EU-Bio-Siegel, rituelle Schächtungen könnten daher nicht ausgeschlossen werden. Genau das hat der EuGH jedoch in seinem Urteil getan. Sie hat eine neue Tatbestandsvoraussetzung geschaffen zulasten des muslimischen und jüdischen Lebens in Europa.“

Köln, 01.03.2019