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Kesici: „Informieren und überzeugen, statt überwältigen.“

13.01.2020

„Die Organspende ist eine persönliche und emotionale Entscheidung. Einen Zwang halten wir nicht für den richtigen Weg“, sagt der Vorsitzende des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland. Anlass sind die anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf über die Widerspruchlösung bei der Entscheidungsfindung zur Organspende. Kesici weiter:

„Aus islamischer Sicht ist die Organspende und die Organtransplantation unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Dazu gehört vor allem die freiwillige Erklärung des Spenders. Er darf nicht zur einen oder anderen Entscheidung gezwungen werden. Mehr noch: er darf sich auch nicht genötigt sehen, dazu irgendeine Entscheidung treffen zu müssen.

Denn die Organspende gehört mit zu den persönlichsten und emotionalsten Entscheidungen, die ein Mensch treffen kann. Er soll sich darüber Gedanken machen können, ohne sich dazu genötigt oder bedrängt zu sehen.

Bei der Anzahl und dem Leid der Menschen, die verzweifelt nach Organspenden warten, ist die Suche nach Möglichkeiten, ihnen zu helfen, zu begrüßen. Jedoch halten wir Zwang oder Überwältigung zu einer Entscheidung für nicht geeignet.

Stattdessen sollten die Initiatoren des Gesetzesentwurfes eher auf Information und Überzeugung setzen. Der Islamrat sensibilisiert bereits in seinen Gemeinden für das Thema – in Zukunft gerne auch in Kooperation mit dem Bundesgesundheitsministerium.“

Kesici: „Informieren und überzeugen, statt überwältigen.“

13. Januar 2020

„Die Organspende ist eine persönliche und emotionale Entscheidung. Einen Zwang halten wir nicht für den richtigen Weg“, sagt der Vorsitzende des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland. Anlass sind die anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf über die Widerspruchlösung bei der Entscheidungsfindung zur Organspende. Kesici weiter:

„Aus islamischer Sicht ist die Organspende und die Organtransplantation unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Dazu gehört vor allem die freiwillige Erklärung des Spenders. Er darf nicht zur einen oder anderen Entscheidung gezwungen werden. Mehr noch: er darf sich auch nicht genötigt sehen, dazu irgendeine Entscheidung treffen zu müssen.

Denn die Organspende gehört mit zu den persönlichsten und emotionalsten Entscheidungen, die ein Mensch treffen kann. Er soll sich darüber Gedanken machen können, ohne sich dazu genötigt oder bedrängt zu sehen.

Bei der Anzahl und dem Leid der Menschen, die verzweifelt nach Organspenden warten, ist die Suche nach Möglichkeiten, ihnen zu helfen, zu begrüßen. Jedoch halten wir Zwang oder Überwältigung zu einer Entscheidung für nicht geeignet.

Stattdessen sollten die Initiatoren des Gesetzesentwurfes eher auf Information und Überzeugung setzen. Der Islamrat sensibilisiert bereits in seinen Gemeinden für das Thema – in Zukunft gerne auch in Kooperation mit dem Bundesgesundheitsministerium.“