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Kesici: Religionspolitische Entwicklungen zu Muslimen in Deutschland besorgniserregend

27.02.2019

Der Vorsitzende des Islamrates, Burhan Kesici, äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung einer mit seinen angeschlossenen Landesverbänden gemeinsamen Stellungnahme zu den Impulsen der Auftaktveranstaltung zur vierten Runde der Deutschen Islam Konferenz (DIK) Ende November 2018 kritisch. „Die Politik greift zunehmend in den Geltungsbereich der Religionsgemeinschaften ein. Wir beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge und rufen zur Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben“ sagte Kesici weiter.

„In letzter Zeit beobachten wir jedoch mit Sorge, wie Forderungen hinsichtlich einer Intervention des Staates in die Belange und den verfassungsrechtlichen Geltungsbereich der islamischen Religionsgemeinschaften äußern. In einigen Bundesländern werden diese Erwartungen sogar schon in die Tat umgesetzt. Am Beispiel des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen ist dies gut zu erkennen: In zahlreichen Ländern wurden und werden verfassungsrechtlich bedenkliche Modelle erprobt. Diese Modelle sind darauf aus, die Mitwirkung der islamischen Religionsgemeinschaften möglichst klein zu halten. Die jüngsten Vorstöße in Hessen und Baden-Württemberg verstoßen in diesem Sinne sogar offen gegen die Verfassung. Beide Landesregierungen schicken sich an, islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Die Politik sollte sich in der Frage der Imamausbildung von verfassungswidrigen Vorstellungen nicht verleiten lassen.

Jedoch sehen wir auch in diesem Punkt ähnliche Bemühungen. Die Imamausbildung ist und bleibt Sache der Religionsgemeinschaften. Wir lehnen jede Form der staatlichen Einmischung in ihre Ausbildung und in ihr Beschäftigungsverhältnis ab. In einzelnen Punkten der Imamausbildung können wir uns jedoch Kooperationen mit staatlichen Einrichtungen vorstellen. Inhalte und Umfang einer möglichen Zusammenarbeit müssten sich nach unseren Vorstellungen orientieren.“

Deutliche Kritik übte Kesici zur Erweiterung der TeilnehmerInnen der DIK aus. „Unter den Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung befinden sich jedoch auch Personen, die als sogenannte ‚Islamkritiker‘ auftreten, sich in der Regel jedoch islamfeindlich äußern. Deren Mehrwert für die DIK hat sich dem Islamrat in der Vergangenheit nicht erschlossen, woran sich auch zu Beginn der vierten DIK-Phase nichts geändert hat. Diese Personen und Personenkreise tragen seit vielen Jahren maßgeblich mit dazu bei, dass antimuslimischer Rassismus und Vorurteile gegenüber Muslimen zunehmen. Durch die Einladung von sog. „Islamkritikern“ stößt die DIK bei vielen Muslimen in Deutschland auf Ablehnung, sie wird nicht ernst genommen und als politische Showveranstaltung abgetan. Das Thema des antimuslimischen Rassismus wurde trotz seiner besorgniserregenden Verbreitung überhaupt nicht angesprochen.

Aus der Auftaktveranstaltung positiv hervorzuheben ist das Interesse des Ministeriums an sozialen Themen und die Befreiung der DIK vom zuvor immer wieder dominierenden Sicherheitsdiskurs. Ebenso positiv bleibt die sprachliche ‚Anerkennung‘ der islamischen Religionsgemeinschaften in Erinnerung“, sagte Kesici weiter.

Köln, 27.02.2019

Stellungnahme zur DIK (pdf)

Kesici: Religionspolitische Entwicklungen zu Muslimen in Deutschland besorgniserregend

27. Februar 2019

Der Vorsitzende des Islamrates, Burhan Kesici, äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung einer mit seinen angeschlossenen Landesverbänden gemeinsamen Stellungnahme zu den Impulsen der Auftaktveranstaltung zur vierten Runde der Deutschen Islam Konferenz (DIK) Ende November 2018 kritisch. „Die Politik greift zunehmend in den Geltungsbereich der Religionsgemeinschaften ein. Wir beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge und rufen zur Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben“ sagte Kesici weiter.

„In letzter Zeit beobachten wir jedoch mit Sorge, wie Forderungen hinsichtlich einer Intervention des Staates in die Belange und den verfassungsrechtlichen Geltungsbereich der islamischen Religionsgemeinschaften äußern. In einigen Bundesländern werden diese Erwartungen sogar schon in die Tat umgesetzt. Am Beispiel des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen ist dies gut zu erkennen: In zahlreichen Ländern wurden und werden verfassungsrechtlich bedenkliche Modelle erprobt. Diese Modelle sind darauf aus, die Mitwirkung der islamischen Religionsgemeinschaften möglichst klein zu halten. Die jüngsten Vorstöße in Hessen und Baden-Württemberg verstoßen in diesem Sinne sogar offen gegen die Verfassung. Beide Landesregierungen schicken sich an, islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Die Politik sollte sich in der Frage der Imamausbildung von verfassungswidrigen Vorstellungen nicht verleiten lassen.

Jedoch sehen wir auch in diesem Punkt ähnliche Bemühungen. Die Imamausbildung ist und bleibt Sache der Religionsgemeinschaften. Wir lehnen jede Form der staatlichen Einmischung in ihre Ausbildung und in ihr Beschäftigungsverhältnis ab. In einzelnen Punkten der Imamausbildung können wir uns jedoch Kooperationen mit staatlichen Einrichtungen vorstellen. Inhalte und Umfang einer möglichen Zusammenarbeit müssten sich nach unseren Vorstellungen orientieren.“

Deutliche Kritik übte Kesici zur Erweiterung der TeilnehmerInnen der DIK aus. „Unter den Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung befinden sich jedoch auch Personen, die als sogenannte ‚Islamkritiker‘ auftreten, sich in der Regel jedoch islamfeindlich äußern. Deren Mehrwert für die DIK hat sich dem Islamrat in der Vergangenheit nicht erschlossen, woran sich auch zu Beginn der vierten DIK-Phase nichts geändert hat. Diese Personen und Personenkreise tragen seit vielen Jahren maßgeblich mit dazu bei, dass antimuslimischer Rassismus und Vorurteile gegenüber Muslimen zunehmen. Durch die Einladung von sog. „Islamkritikern“ stößt die DIK bei vielen Muslimen in Deutschland auf Ablehnung, sie wird nicht ernst genommen und als politische Showveranstaltung abgetan. Das Thema des antimuslimischen Rassismus wurde trotz seiner besorgniserregenden Verbreitung überhaupt nicht angesprochen.

Aus der Auftaktveranstaltung positiv hervorzuheben ist das Interesse des Ministeriums an sozialen Themen und die Befreiung der DIK vom zuvor immer wieder dominierenden Sicherheitsdiskurs. Ebenso positiv bleibt die sprachliche ‚Anerkennung‘ der islamischen Religionsgemeinschaften in Erinnerung“, sagte Kesici weiter.

Köln, 27.02.2019

Stellungnahme zur DIK (pdf)