Eine bundesweite Recherche des online Nachrichten- und Debattenmagazin IslamiQ zeigt: Beim Thema Kopftuch im Polizeidienst herrscht in Deutschland ein uneinheitlicher Flickenteppich. Während manche Länder pauschale Verbote aufrechterhalten, verweisen andere auf mögliche Einzelfallentscheidungen – doch faktisch ist keine einzige kopftuchtragende Muslimin im aktiven Polizeidienst bekannt.
Die flächendeckende Befragung der Innenministerien der Länder durch IslamiQ offenbart einen rechtlichen und administrativen Flickenteppich. Einige Länder verfügen über keinerlei klare Regelung, andere lehnen religiöse Kopfbedeckungen in Uniform grundsätzlich ab. Selbst dort, wo ein rechtlicher Spielraum bestünde, fehlen transparente Verfahren, Präzedenzfälle oder die Bereitschaft, religiöse Vielfalt zu fördern. Bewerbungen von kopftuchtragenden Musliminnen scheitern oft an informellen Hürden oder abschreckenden Signalen.
„Dass wir im Jahr 2025 keine einzige Polizistin mit Kopftuch im aktiven dienst sehen, ist Ausdruck eines Versagens in der Frage des umfassenden Teilhabe von Musliminnen“, erklärte Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates. Schon das Bundesverfassungsgericht hat 2015 deutlich gemacht, dass pauschale Kopftuchverbote – etwa im Schuldienst – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Dennoch halten viele Bundesländer auch heute noch an überholten Neutralitätsvorstellungen fest, die faktisch zu einem Ausschluss religiös sichtbarer Musliminnen aus bestimmten Berufsgruppen führen. In einigen Ländern wie Schottland oder Kanada ist man da schon weiter“.
Die Recherche legt offen: Es fehlt nicht nur an einheitlichen Regelungen, sondern vor allem am politischen Willen, religiöse Diversität in Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. In der Praxis dominiert Rechtsunsicherheit – mit Nachteilen für sichtbare Minderheiten.
Zur Recherche: https://www.islamiq.de/2025/05/31/polizistinnen-mit-kopftuch-wie-regeln-es-die-bundeslaender/