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Neuer BKA Gesetzentwurf ist „staatlich sanktionierte Diskriminierung“

21.04.2008

Muslime entsetzt über doppelte Standards bei der Abhörung von Geistlichen

Der Sprecher des Koordinationsrats der Muslime in Deutschland (KRM) Ali Kizilkaya betonte in einer Stellungnahme am heutigen Tag sein Entsetzen über den neuen vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zum BKA-Gesetz, der vorsieht, dass für Imame, anders als für christliche Pfarrer und jüdische Rabbiner, kein Abhörschutz mehr gelten soll.
Kizilkaya sagte, „mit dieser staatlich sanktionierten Diskriminierung werden weitere Schritte zum Abbau von Grundrechten vorgenommen, die zwar vordergründig die Muslime, jedoch in ihrer Gesamtwirkung die grundsätzlichen Errungenschaften des deutschen Rechtsstaats in seinem Kern nachhaltig treffen.“

Er bewertete das zugrunde liegende Argument, wonach, „Imame keine Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft seien“ als unrichtig, da der Islam bereits als Religionsgemeinschaft im Grundgesetz geschützt ist und deshalb Imame nicht anders als Priester behandelt werden dürfen“.

 

Neuer BKA Gesetzentwurf ist „staatlich sanktionierte Diskriminierung“

21. April 2008

Muslime entsetzt über doppelte Standards bei der Abhörung von Geistlichen

Der Sprecher des Koordinationsrats der Muslime in Deutschland (KRM) Ali Kizilkaya betonte in einer Stellungnahme am heutigen Tag sein Entsetzen über den neuen vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zum BKA-Gesetz, der vorsieht, dass für Imame, anders als für christliche Pfarrer und jüdische Rabbiner, kein Abhörschutz mehr gelten soll.
Kizilkaya sagte, „mit dieser staatlich sanktionierten Diskriminierung werden weitere Schritte zum Abbau von Grundrechten vorgenommen, die zwar vordergründig die Muslime, jedoch in ihrer Gesamtwirkung die grundsätzlichen Errungenschaften des deutschen Rechtsstaats in seinem Kern nachhaltig treffen.“

Er bewertete das zugrunde liegende Argument, wonach, „Imame keine Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft seien“ als unrichtig, da der Islam bereits als Religionsgemeinschaft im Grundgesetz geschützt ist und deshalb Imame nicht anders als Priester behandelt werden dürfen“.