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Ramadan – Das Fasten-Einmaleins für Schüler

06.06.2016

Müssen muslimische Schülerinnen und Schüler während des Ramadans fasten? Und wie sieht es aus, wenn die Leistungskurve im Unterricht deutlich sinkt? Wie in jedem Ramadan stehen Schüler, Eltern und Lehrkräfte auch in diesem Jahr vor vielen Fragen. Deshalb hat der Islamrat seinen Ratgeber “Fasten in der Schule” neu aufgelegt und aktualisiert.

Danach ist Fasten grundsätzlich Pflicht für jeden, der die geistige und körperliche Reife erlangt hat. Dieser Verpflichtung stehen zahlreiche Ausnahmen gegenüber sowie die Möglichkeit, das Fasten nachzuholen, sofern man verhindert ist. Eine allgemeine Befreiung vom Fasten kann für Schüler nicht ausgesprochen werden. Vielmehr ist deren Situation einer Einzelfallbetrachtung zu unterziehen.

Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats, erklärt: “Hierbei gilt, dass Fasten grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit zwischen dem Gläubigen und Allah ist. Insofern können Eltern oder Lehrer dem Schüler allenfalls Empfehlungen aussprechen, aber keine Verpflichtungen.”

Der Ratgeber konkretisiert die Einzelfallbetrachtung anhand von Beispielen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich etwa aufgrund des Lerndrucks, der Witterungsverhältnisse oder seiner allgemeinen Kondition nicht in der Lage sehe zu fasten, könne er daran erinnert werden, dass das Fasten in seiner eigenen Verantwortung und individuellen Entscheidung liegt. Werde ein Schaden für die Schülerin oder den Schüler befürchtet, solle die Empfehlung zu einer Unterbrechung tendieren, da der Fastentag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Grundsätzlich sei aber die Fortsetzung des Fastens vorzuziehen.

Der Ratgeber gibt nicht nur Antworten auf die drängenden Fragen im Kontext des Fastenmonats Ramadan und Schülern, sondern erklärt in einer allgemeinverständlichen Sprache auch, die theologischen Hintergründe des Fastens. Richtig durchgeführt sei das Fasten ist keine Fron, sondern eine Entlastung für Seele und Körper.

PDF Download: Islamrat Fasten in der Schule

Ramadan – Das Fasten-Einmaleins für Schüler

6. Juni 2016

Müssen muslimische Schülerinnen und Schüler während des Ramadans fasten? Und wie sieht es aus, wenn die Leistungskurve im Unterricht deutlich sinkt? Wie in jedem Ramadan stehen Schüler, Eltern und Lehrkräfte auch in diesem Jahr vor vielen Fragen. Deshalb hat der Islamrat seinen Ratgeber “Fasten in der Schule” neu aufgelegt und aktualisiert.

Danach ist Fasten grundsätzlich Pflicht für jeden, der die geistige und körperliche Reife erlangt hat. Dieser Verpflichtung stehen zahlreiche Ausnahmen gegenüber sowie die Möglichkeit, das Fasten nachzuholen, sofern man verhindert ist. Eine allgemeine Befreiung vom Fasten kann für Schüler nicht ausgesprochen werden. Vielmehr ist deren Situation einer Einzelfallbetrachtung zu unterziehen.

Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats, erklärt: “Hierbei gilt, dass Fasten grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit zwischen dem Gläubigen und Allah ist. Insofern können Eltern oder Lehrer dem Schüler allenfalls Empfehlungen aussprechen, aber keine Verpflichtungen.”

Der Ratgeber konkretisiert die Einzelfallbetrachtung anhand von Beispielen. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich etwa aufgrund des Lerndrucks, der Witterungsverhältnisse oder seiner allgemeinen Kondition nicht in der Lage sehe zu fasten, könne er daran erinnert werden, dass das Fasten in seiner eigenen Verantwortung und individuellen Entscheidung liegt. Werde ein Schaden für die Schülerin oder den Schüler befürchtet, solle die Empfehlung zu einer Unterbrechung tendieren, da der Fastentag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Grundsätzlich sei aber die Fortsetzung des Fastens vorzuziehen.

Der Ratgeber gibt nicht nur Antworten auf die drängenden Fragen im Kontext des Fastenmonats Ramadan und Schülern, sondern erklärt in einer allgemeinverständlichen Sprache auch, die theologischen Hintergründe des Fastens. Richtig durchgeführt sei das Fasten ist keine Fron, sondern eine Entlastung für Seele und Körper.

PDF Download: Islamrat Fasten in der Schule