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Sind bei der Zakatberechnung Immobilien wie vermietete Wohnungen, Häuser, Firmen oder Geschäfte zu berücksichtigen?

04.03.2020

Vermögenswerte wie vermietete Immobilien (auch Grundbesitz) sind von der Zakat ausgenommen. Erreicht das mit diesen Immobilien erzielte Vermögen jedoch die Nisâb-Grenze oder wird die Grenze durch Einbeziehung weiterer Vermögensgüter überschritten, müssen 2,5 % der Erträge als Zakat entrichtet werden.

Sind bei der Zakatberechnung Immobilien wie vermietete Wohnungen, Häuser, Firmen oder Geschäfte zu berücksichtigen?

4. März 2020

Vermögenswerte wie vermietete Immobilien (auch Grundbesitz) sind von der Zakat ausgenommen. Erreicht das mit diesen Immobilien erzielte Vermögen jedoch die Nisâb-Grenze oder wird die Grenze durch Einbeziehung weiterer Vermögensgüter überschritten, müssen 2,5 % der Erträge als Zakat entrichtet werden.