„Seit Jahrzehnten wartet Deutschland beim islamischen Religionsunterricht auf Normalität. Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland fordert ein Ende von Modellversuchen, Sonderwegen und Provisorien – und echte Gleichbehandlung muslimischer Schülerinnen und Schüler“, erklärt Islamratsvorsitzender Burhan Kesici. Anlass ist der Schulstart in Baden-Württemberg und Bayern, den letzten beiden Bundesländern nach den Sommerferien.
„In Baden-Württemberg und Bayern hat in dieser Woche das neue Schuljahr begonnen. Die Sommerferien sind damit bundesweit vorbei. Nur für viele muslimische Schülerinnen und Schüler scheint der islamische Religionsunterricht seit Jahrzehnten Ferien zu haben. Sie warten noch immer darauf, dass ihre Religion an staatlichen Schulen mit derselben Selbstverständlichkeit behandelt wird wie andere Bekenntnisse.
Wir reden hier längst nicht mehr über eine Übergangsphase. Die ersten Modellversuche liegen mehr als zwanzig Jahre zurück. Eine ganze Generation muslimischer Kinder ist inzwischen durch die Schulen gegangen, ohne dass es dem Staat gelungen wäre, verlässliche und flächendeckende Strukturen für islamischen Religionsunterricht zu schaffen. In fünf Bundesländern gibt es bis heute überhaupt kein entsprechendes Angebot. Anderswo hangelt man sich von Modellversuchen zu Übergangsregelungen, von Beiräten zu Sonderkonstruktionen oder bietet staatliche Islamkunde an, die bekenntnisorientierten Religionsunterricht nicht ersetzen kann.
Vor diesem Hintergrund sind niedrige Teilnehmerzahlen keine Überraschung. Rund 84.000 Schülerinnen und Schüler besuchen bundesweit islamischen Religionsunterricht oder Islamkunde. Im Saarland erreicht das Angebot gerade einmal rund zwei Prozent der muslimischen Schülerschaft, in Niedersachsen knapp vier Prozent, in Nordrhein-Westfalen sieben Prozent. Solche Zahlen sagen nicht zuerst etwas über das Interesse muslimischer Familien aus. Sie sagen sehr viel über das Angebot aus, das ihnen gemacht wird.
Der Staat steht hier in der Verantwortung. Religionsunterricht ist kein Entgegenkommen und keine freiwillige Zugabe, die man gewährt, wenn es organisatorisch gerade passt. Das Grundgesetz behandelt religiöse Bildung nicht als Vorrecht einzelner Glaubensgemeinschaften. Muslimische Eltern dürfen deshalb erwarten, dass ihre Kinder an staatlichen Schulen nicht dauerhaft mit Provisorien abgespeist werden.
Niemand bestreitet, dass der Islam in Deutschland anders organisiert ist als die großen Kirchen. Niemand bestreitet, dass Fragen der Repräsentanz, der Zusammenarbeit und der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sorgfältig geklärt werden müssen. Aber nach mehr als zwei Jahrzehnten reicht der Hinweis auf diese Schwierigkeiten nicht mehr aus. Schwierigkeiten zu lösen ist Aufgabe von Politik. Sie dürfen nicht zum Dauerzustand werden und schon gar nicht auf dem Rücken muslimischer Schülerinnen und Schüler ausgetragen werden.
Besonders deutlich wird dieser Widerspruch immer dann, wenn nach extremistischen Straftaten Forderungen an muslimische Religionsgemeinschaften gerichtet werden. Dann sollen Moscheegemeinden Jugendliche erreichen, Radikalisierung verhindern, religiöse Bildung vermitteln, extremistischen Lesarten widersprechen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Unsere Gemeinden tun das seit Jahrzehnten aus ihrem eigenen religiösen und gesellschaftlichen Selbstverständnis heraus. Aber nicht jedes muslimische Kind besucht regelmäßig eine Moschee, nicht jede Familie ist fest an eine Gemeinde angebunden, und nicht jeder Jugendliche lässt sich über Gemeindestrukturen erreichen. Die Schule dagegen erreicht alle. In Deutschland gilt Schulpflicht.
Genau deshalb ist es so schwer verständlich, dass ausgerechnet dort, wo der Staat selbst unmittelbar Verantwortung trägt, bis heute keine verlässliche Lösung gefunden wurde. In der Schule könnten muslimische Kinder und Jugendliche ihre Religion fachlich fundiert kennenlernen. Sie könnten Fragen stellen, unterschiedliche Auslegungen kennenlernen, religiöse Aussagen einordnen und lernen, zwischen Religion, Ideologie und extremistischen Verzerrungen zu unterscheiden.
Dabei geht es auch um Vertrauen. Sie entsteht nicht durch immer neue Sonderwege, Modellversuche, Übergangsregelungen oder Ersatzkonstruktionen. Für muslimische Eltern entsteht dadurch der Eindruck, dass etwas, was bei anderen Religionsgemeinschaften längst institutioneller Alltag ist, beim Islam immer wieder neu zur Disposition steht.
Musliminnen und Muslime erwarten keine Sonderbehandlung. Sie erwarten Normalität, weil sie selbstverständlich zu diesem Land, zu seinen Schulen und zu seiner Gesellschaft gehören.“