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Wurden die Rechte der Angehörigen eines Gemeinschaft verletzt, wenn man sie kollektiv für einen Fehler haftbar macht, den ein Einzelner aus dieser Gemeinschaft begangen hat?

04.03.2020

Die Rechte anderer Menschen zu verletzten ist eine im Islam eine schwerwiegende Sünde. Im Koran heißt es: „Jedem wird zuteil, was er verdient hat, und über jeden kommt nach seinem Verschulden.“ (Sure Bakara, 2:286) An anderer Stelle heißt es: „Keine beladene (Seele) trägt die Last einer anderen.“ (Sure Isrâ, 17:13)

Das bedeutet, dass man aufgrund der Taten Einzelner nicht die gesamte Gemeinschaft bzw. Gesellschaft als schlecht, fehler- oder sündhaft darstellen kann. Dies ist aus islamischer Sicht nicht akzeptabel.

Angeborene Eigenschaften wie die ethnische Abstammung, Hautfarbe, das Geschlecht etc. sind von Allah bestimmt worden. Wer daher pauschal über eine Gemeinschaft oder Gesellschaft urteilt, läuft Gefahr, sich zu versündigen.

Wurden die Rechte der Angehörigen eines Gemeinschaft verletzt, wenn man sie kollektiv für einen Fehler haftbar macht, den ein Einzelner aus dieser Gemeinschaft begangen hat?

4. März 2020

Die Rechte anderer Menschen zu verletzten ist eine im Islam eine schwerwiegende Sünde. Im Koran heißt es: „Jedem wird zuteil, was er verdient hat, und über jeden kommt nach seinem Verschulden.“ (Sure Bakara, 2:286) An anderer Stelle heißt es: „Keine beladene (Seele) trägt die Last einer anderen.“ (Sure Isrâ, 17:13)

Das bedeutet, dass man aufgrund der Taten Einzelner nicht die gesamte Gemeinschaft bzw. Gesellschaft als schlecht, fehler- oder sündhaft darstellen kann. Dies ist aus islamischer Sicht nicht akzeptabel.

Angeborene Eigenschaften wie die ethnische Abstammung, Hautfarbe, das Geschlecht etc. sind von Allah bestimmt worden. Wer daher pauschal über eine Gemeinschaft oder Gesellschaft urteilt, läuft Gefahr, sich zu versündigen.