Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland hat Programmbeschwerde gegen den BR24/KLAR-Beitrag „Scharia-Richter, TikTok-Islamisten, Parallelwelten“ erhoben. „Der Beitrag ist einseitig, alarmistisch und gesellschaftlich gefährlich“ erklärt Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats. Die Beschwerde richtet sich nicht gegen die Berichterstattung über Extremismus, sondern gegen die pauschalisierende, antimuslimische Wirkung, die der Beitrag entfaltet. Der Beschwerde liegt ein Gutachten zugrunde.
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland hat beim Bayerischen Rundfunk eine förmliche Programmbeschwerde gegen den BR24/KLAR-Beitrag „Scharia-Richter, TikTok-Islamisten, Parallelwelten: Wo uns Islamismus unterwandert“ eingereicht. Der Beitrag wurde im Kontext der Zusammenarbeit von BR und NDR veröffentlicht und ist unter anderem auf den offiziellen YouTube-Kanälen von BR24 und NDR Doku abrufbar sowie in der ARD-Mediathek.
Der Islamrat fordert eine umfassende programmrechtliche, journalistische und medienethische Prüfung des Beitrags. Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, soll der BR-Rundfunkrat mit dem Vorgang befasst werden. Grundlage der Beschwerde ist ein ausführliches Gutachten, das den Beitrag aus gesellschaftlicher, theologischer, medienethischer und politischer Perspektive bewertet.
„Wir kritisieren nicht, dass öffentlich-rechtliche Medien über religiös begründeten Extremismus, Gewalt, Antisemitismus oder demokratiefeindliche Ideologien berichten. Das ist notwendig. Wir kritisieren, dass dieser Beitrag sehr unterschiedliche Phänomene zu einer alarmistischen Unterwanderungserzählung verbindet und dabei Islam, muslimische Alltagspraxis und migrantisch geprägte Räume in einen problematischen Verdachtszusammenhang stellt“, erklärt Burhan Kesici.
Aus Sicht des Islamrats verknüpft der Beitrag einen mutmaßlich extremistisch motivierten Anschlag, Konflikte an Schulen, Halal-Zertifikate, Straßenumfragen in Neukölln, patriarchale Gewalt, Social-Media-Prediger und religiöse Begriffe wie Scharia zu einer großen Erzählung gesellschaftlicher „Unterwanderung“. Diese Montage erzeugt den Eindruck, muslimisch geprägte Lebenswelten seien in besonderer Weise von Extremismus durchzogen. Die im Beitrag verbal vorgenommene Trennung zwischen Islam und sogenanntem „Islamismus“ wird durch Titel, Bildsprache, Dramaturgie und Themenauswahl nicht ausreichend eingelöst.
Besonders kritisch bewertet der Islamrat den Umgang mit religiöser Alltagspraxis. Ramadan, Halal, Scharia, Hidschab, arabische Sprache und muslimisch geprägte Stadtviertel erscheinen im Beitrag überwiegend im Umfeld von Gefahr, Zwang, Frauenunterdrückung, Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit und Gewalt. Dadurch wird nicht nur Extremismus kritisiert, sondern muslimische Sichtbarkeit insgesamt problematisiert. Zentrale Begriffe wie Scharia werden theologisch und islamwissenschaftlich verkürzt dargestellt. Eine angemessene Einordnung durch muslimische Theologinnen und Theologen, Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftlern oder Betroffene antimuslimischer Diskriminierung fehlt weitgehend.
Der Islamrat verweist zudem auf die Kommentare von Zuschauerinnen und Zuschauern unter dem YouTube-Beitrag. Viele Kommentare heben die vom Beitrag behauptete Trennung zwischen Islam und sogenanntem „Islamismus“ ausdrücklich auf. Statt Kritik an extremistischen Akteuren finden sich dort pauschale Aussagen über den Islam, Moscheen, Halal-Produkte, Scharia, Musliminnen und Muslime, Migration und angebliche „Islamisierung“. Teilweise werden AfD-Wahlentscheidungen, Ausgrenzung, Abschiebungen, Einschränkungen muslimischer Religionsfreiheit oder sogar Bürgerkriegsszenarien als Reaktion nahegelegt. Damit zeigt sich, dass die problematische Wirkung des Beitrags nicht nur theoretisch sei, sondern sich in der digitalen Anschlusskommunikation konkret niederschlage.
„Wer Extremismus bekämpfen will, braucht Musliminnen und Muslime als Partnerinnen und Partner – nicht als Problemkulisse. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss klar unterscheiden: zwischen Religion und Extremismus, zwischen muslimischem Alltag und politischer Ideologie, zwischen einzelnen problematischen Akteuren und Millionen Musliminnen und Muslimen, die selbstverständlich Teil dieser Gesellschaft sind“, so Burhan Kesici.
Der Islamrat fordert den Bayerischen Rundfunk auf, die redaktionelle Grundlage der Unterwanderungsthese offenzulegen, die Methodik der Straßenumfrage transparent zu machen, die Darstellung von Scharia, Halal und muslimischer Alltagspraxis fachlich zu überprüfen und den Beitrag mit einer ergänzenden Einordnung zu versehen. Zudem sollten BR und NDR die Kommentarspalten auf ihren offiziellen Kanälen prüfen und konsequent gegen pauschal antimuslimische, entmenschlichende, gewaltnahe oder möglicherweise rechtswidrige Kommentare vorgehen.
Der Islamrat regt darüber hinaus eine Folgesendung oder ein öffentliches Gespräch an, in dem muslimische Theologinnen und Theologen, Islamwissenschaftlerinnen und – wissenschaftler, Betroffene antimuslimischer Diskriminierung und Stimmen aus muslimischen Gemeinden angemessen zu Wort kommen.
Gutachten zum BR24/NDR-Beitrag „Scharia-Richter, TikTok-Islamisten, Parallelwelten: Wo uns Islamismus unterwandert” – KLAR | BR24 – zum Download
Kurzfassung des Gutachtens – zum Download